Gutachten nach einem Unfall
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit ihrem Fahrzeug? Kein Problem, wir kümmern uns darum.
Unsere Experten schauen sich gemeinsam mit Ihnen Ihr Fahrzeug an und unterstützen beim weiteren Vorgehen. Darüber hinaus helfen wir selbstverständlich auch bei Themen wie Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung oder der Vermittlung von Fachanwälten.
Nutzen Sie gerne unser Schadenmanagement zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
TÜV NORD Unfallgutachten
Bei einem Unfall ist es entscheidend, den Schaden an Ihrem Fahrzeug präzise und unparteiisch zu dokumentieren. Unsere Experten erstellen für Sie ein detailliertes Unfallgutachten, das den Schaden exakt und neutral feststellt. Wir sichern alle relevanten Beweise und dokumentieren den Schadenumfang sowie den Ersatzanspruch umfassend. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle Aspekte des Unfalls sachgerecht erfasst werden.
Unsere Gutachten sind nicht nur präzise, sondern auch juristisch anerkannt und helfen Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen als verlässliches Beweismittel.




Die Leistungen unserer Unfallgutachten im Überblick:
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Besichtigung des Fahrzeugs und Fotodokumentation
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Fahrzeugzustandsbeurteilung
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Detaillierte Reparaturkostenkalkulation mit Angabe der Reparaturdauer
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Bei Totalschaden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
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Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung und Bestimmung des Restwertes
Ablauf des Unfallgutachtens bei TÜV NORD
Die Erstellung eines Schadengutachtens erfolgt nach einem einheitlichen und strukturierten Prozess, um sicherzustellen, dass Ihr geschädigtes Fahrzeug professionell aufgenommen und dokumentiert wird.
Sie sollten sich möglichst schnell um eine zügige Begutachtung Ihres beschädigten Fahrzeugs kümmern. Sicherheitsrelevante Beschädigungen sollten zeitnah abgeklärt werden. Sonst kann sich die Fahrzeugbeschädigung z.B. durch Umwelteinflüsse, weitere Nutzung oder unsachgemäße Handhabung verschlimmern.




- Terminvereinbarung: Der TÜV NORD Schadengutachter kommt zu Ihnen oder zur Werkstatt.
- Dokumentation: Ihre Fahrzeugdaten, Daten vom Unfallgegner, der Versicherung und der Vorschäden am Fahrzeug werden aufgenommen und auf dem Auftrag mit Honorarvereinbarung von Ihnen unterschrieben.
- Untersuchung: Es erfolgt die Dokumentation aller Schäden mit hochauflösenden Fotos zur Beweissicherung, inkl. verdeckter Schäden und ggf. einer Achsvermessung und der Diagnose per Fehlerspeicher-Auslese.
- Gutachtenerstellung: Die Aufnahme aller technischer Daten (Fahrzeugmodell, Baujahr, km-Stand, gesamte Ausstattung inkl. Sonderausstattung), die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts (Marktanalysen und Bewertungsdatenbanken) sowie Wertminderungen. Für die Berechnung der Reparaturkosten werden die Materialkosten, Arbeitszeiten für Instandsetzung sowie Arbeiten für Lackierungen und Karosserievermessungen angesetzt.
- Gutachten: Beeinhaltet die technische und wirtschaftliche Bewertung des Schadens, eine detaillierte Fotodokumentation und eine transparente Reparaturkostenkalkulation.
- Versand: Das fertige Gutachten wird Ihnen als PDF-Dokument übergeben. Auf Wunsch erfolgt durch uns auch ein Versand an den Anwalt, die Versicherung und Ihre Werkstatt.
- Versicherung: Überprüfung und Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Die Gutachterkosten werden dann von der Versicherung direkt an TÜV NORD überwiesen.
- Unterstützung: Ihr TÜV NORD Schadengutachter stehen Ihnen bei Rückfragen beratend zur Verfügung.
Erläuterung & Hilfestellung für Sie als Geschädigter
Um Sie im Falle eines Unfalls optimal unterstützen zu können, haben wir weitere Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:
Wann benötigen Sie ein Sachverständigengutachten?
Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie immer dann ein Sachverständigengutachten über die Schadenhöhe einholen, wenn diese voraussichtlich die Bagatellschadengrenze von 1.000,00 € inkl. Umsatzsteuer übersteigt. Bis zu dieser Grenze kann ein Kurzgutachten mit einer Reparaturkostenkalkulation eine sinnvolle Alternative zum Kostenvoranschlag sein.
Warum reicht oft ein Kostenvoranschlag nicht aus?
Nur ein Sachverständiger kann die tatsächliche Schadenhöhe bestimmen. Der im Autohaus erstellte Kostenvoranschlag bildet fachlich korrekt nur die Reparaturkosten ab. Gerade wenn eine Wertminderung bei neueren Fahrzeugen, ein Nutzungsausfall oder ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raume stehen, reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, da ein Reparaturbetrieb diese nicht ausweisen kann. Sie würden unter Umständen auf berechtigte Ansprüche verzichten. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, kann allein ein unabhängiges Gutachten die Basis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sein.
Warum sollten Sie das Gutachten nicht vom Versicherer erstellen lassen?
Die Sachverständigen der Versicherung rechnen in aller Regel „mit spitzem Bleistift“, sodass Sie nicht sicher sein können, dass alle berechtigten Ansprüche auch vollständig berücksichtigt werden.
Warum ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen bzw. eine Kanzlei aus einem Schadenportal zu beauftragen?
Ein Rechtsanwalt bietet spezialisierte Kenntnisse im Verkehrsrecht und kann Sie umfassend beraten. Dieser stellt sicher, dass alle Ihre berechtigten Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden. Sie sparen Zeit und Aufwand, da der Anwalt oder ein Anwalt aus dem Schadenportal die Kommunikation und Abwicklung übernimmt. Sie profitieren von rechtlicher Sicherheit und minimieren das Risiko, Ansprüche zu übersehen oder falsch zu bewerten. Häufig übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten, wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind.
Was mache ich, wenn ich das Gutachten bzw. die Rechnung von TÜV NORD erhalte?
Sollten Sie in der unterschriebenen Honorarvereinbarung angegeben haben, dass TÜV NORD die zuständige Versicherung oder den beauftragten Rechtsanwalt direkt mit dem Gutachten und der beigefügten Rechnung informieren soll, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Falls Sie jedoch keine Angaben dazu gemacht haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, die zugesendeten Unterlagen selbst an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiterzuleiten.
Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.
Wer zahlt das beauftragte TÜV NORD Gutachten?
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch, den die Versicherung des Schädigers zahlen muss.
Sofern mit uns vereinbart, soll die Versicherung die Zahlung unserer Sachverständigenkosten direkt an die beauftragte Gesellschaft der TÜV NORD GROUP anweisen.
Hat die Versicherung bereits den Rechnungsbetrag an Sie überwiesen, müssen Sie diesen selbst an TÜV NORD weiterleiten. Als Auftraggeber eines Werkvertrags sind Sie grundsätzlich zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung von der Versicherung nicht reguliert wird.
Was mache ich, wenn ich eine Zahlungserinnerung/Mahnung von TÜV NORD erhalte?
Diese Schreiben werden von TÜV NORD nicht automatisch an die Versicherung weitergeleitet. Fordern Sie daher die Versicherung zur sofortigen Zahlung auf und senden die Zahlungserinnerung bzw. Mahnung mit.
Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt
Wird Ihr Fall von einem Rechtsanwalt betreut, leiten Sie die Unterlagen bitte umgehend an diesen weiter.
Darf die Versicherung die Sachverständigenkosten kürzen?
In diesem Fall handelt es sich nicht um vertragliche Ansprüche, sondern um einen gesetzlichen Anspruch des Geschädigten.
Die Versicherung ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Diesen darf sie nur kürzen, wenn Sie gegen Ihre Schadenminderungspflicht verstoßen haben. Allein die seitens der Versicherung gern herangezogenen Argumente, die Leistungen seien zu teuer oder nicht ortsüblich, greifen nicht. Hierfür können Sie ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Was bedeutet Schadenminderungspflicht?
Der Geschädigte darf Maßnahmen ergreifen, die ein durchschnittlich wirtschaftlich denkender Mensch für notwendig halten würde, um den Schaden zu beheben, jedoch ohne sich dabei zu bereichern.
Andernfalls kann der Ersatzanspruch entsprechend gekürzt werden.
Was bedeutet Abtretung Zug um Zug?
Gelegentlich verlangt die Versicherung für die Zahlung der Sachverständigenkosten, dass Sie als Geschädigter eine Abtretung Zug um Zug erklären. Die Versicherung möchte sich damit in die Position des Geschädigten begeben und versuchen, selbst gegenüber einem Unternehmen der TÜV NORD GROUP mögliche werkvertragliche Ansprüche geltend zu machen.
Diese Abtretung können Sie bedenkenlos unterzeichnen. Begleicht die Versicherung die vollständigen Sachverständigenkosten, ist die Angelegenheit für Sie abgeschlossen und es sind keine weiteren Zahlungen Ihrerseits erforderlich.
Was ist, wenn die Versicherung zu Recht die Zahlung der Sachverständigenkosten ablehnt?
Dies kann nur in zwei Fällen geschehen:
- Die Versicherung lehnt die Haftung für den Unfall vollständig ab oder
- wirft Ihnen einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor (z.B. das Verschweigen eines Vorschadens).
In diesen Fällen müssen Sie die Sachverständigenkosten als Auftraggeber selbst tragen.
Was passiert bei einer Haftungsquote?
Im Falle einer Haftungsquote (= Teilschuld am Unfall) übernimmt die Versicherung die Sachverständigenkosten nur in Höhe der anerkannten Haftungsquote. Den weiteren Betrag müssen Sie als Auftraggeber selbst zahlen.
Verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, können Sie die weiteren Kosten unter Umständen auch dort geltend machen. Hierfür können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Wie verfahren Sie, wenn Ihr Unfall vor Gericht geklärt werden muss?
Sollten Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Sachverständigenkosten zunächst von Ihnen selbst beglichen werden müssen. Aufgrund der oft langen Verfahrensdauer ist ein weiteres Abwarten nicht möglich.
Gewinnen Sie den Rechtsstreit, erstattet Ihnen die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten zurück, möglicherweise zuzüglich Zinsen.
Downloads
Erläuterung und Hilfestellung für den Geschädigten
Hier können Sie das Infoblatt mit den Fragen und Antworten bequem herunterladen
Musteranschreiben an die Versicherung
Hier haben wir einige Musteranschreiben für Sie vorbereitet, die Sie sich herunterladen und mit Ihren persönlichen Daten ergänzen können
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Weitere nützliche Informationen zu Unfallgutachten:
Was muss ich tun, wenn ich den Unfall selber verschuldet habe?
Informieren Sie nach einem Unfall möglichst umgehend Ihre Kasko- und Haftpflichtversicherung.
In der Regel haben Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht die freie Wahl eines Gutachters der ein Gutachten für Sie erstellt. Sollte Ihre Kaskoversicherung jedoch damit einverstanden sein, und Sie selbst einen Gutachter bestimmen dürfen, dann beauftragen Sie TÜV NORD Mobilität mit einem Schadengutachten.
Bitte nicht vergessen: Unbedingt vorher die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen.




Tipps zum Downloaden
Unsere neutralen Schadengutachten liefern Ihnen die Voraussetzung dafür, Schäden sauber und korrekt abzuwickeln. Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung.
Tipps zur Fotodokumentation bei Unfällen
- Auch wenn ein Unfall nichts Alltägliches ist und Sie infolgedessen aufgeregt sind, greifen Sie nach Möglichkeit zur Kamera.
- Machen Sie möglichst viele Aufnahmen der Unfallsituation aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Idealfall unmittelbar nach dem Unfall. Auch Fotos von Bremsspuren, Glassplittern und Schäden an den Fahrzeugen gehören zu einer sorgfältigen Unfalldokumentation.
- Nehmen Sie sich nach dem Unfall in Ruhe Zeit, um Detailfotos vom Schaden am Fahrzeug zu machen. Fotografieren Sie den Schaden aus unterschiedlichen Perspektiven, zum einen im Detail und zum anderen auch so, dass Dinge im Umfeld des Schadens zu erkennen sind. Machen Sie auch Fotos vom gesamten Fahrzeug.
- Um die Größenverhältnisse bei kleineren Schäden zu verdeutlichen, lassen Sie einen Helfer einen Zollstock oder ähnliches mit ins Bild halten.
- Vermeiden Sie es wenn möglich, das eingebaute Blitzlicht zu nutzen. Die Spiegelung des Blitzes auf dem Lack macht meist jeden Schaden unkenntlich.